Schenkung & Übergabe

Beratung und Verträge bei Schenkung & Übergabe vom Notar in Traun 

Sowohl bei Schenkungen als auch bei Übergaben sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten, um zum Beispiel spätere Streitigkeiten bei pflichtteilsberechtigten Erben zu vermeiden.

Schenkungsverträge und Übergabsverträge

Der Hauptunterschied liegt darin, dass eine Schenkung unentgeltlich erfolgt, eine Übergabe aber an Bedingungen geknüpft ist. Ein Beispiel dafür ist die Eigentumsübertragung einer Immobilie unter Beibehaltung des Wohnrechts, was vertraglich festgehalten werden muss. Dagegen ist die Schenkung eines Autos mit der Entgegennahme des Beschenkten abgeschlossen und erfordert auch keinen Vertrag. Bei allen Schenkungen und Übergaben, auch bei Schenkungen auf den Todesfall, sind Fristen zu beachten, da es auch um die Pflichtteilsansprüche der berechtigten Erben geht.

Fruchtgenussrecht, Veräußerungsverbot und mehr

Wir beraten Sie als Geschenkgeber auch zu Ihren Möglichkeiten, zum Beispiel den Verkauf oder die Belastung einer geschenkten Immobilie ohne Ihre Zustimmung zu verbieten oder eine übergebene Immobilie zu vermieten. Dazu gibt es viele weitere Möglichkeiten, über die wir Sie gern informieren.


Mag. Gabriele Hathaler für Verträge bei Schenkung oder Übergabe