Beglaubigungen

Beglaubigungen beim Notar in Traun

In vielen Fällen ist nur eine notariell beglaubigte Unterschrift rechtsgültig. Auch Kopien von Dokumenten, bei denen Sie das Original nicht aus der Hand geben möchten, erhalten durch eine Beglaubigung die Rechtswirksamkeit des Originals.

Unterschriftsbeglaubigungen für Ihre Rechtssicherheit

Durch die Beglaubigung wird gerichtlich anerkannt bestätigt, dass Sie höchstpersönlich ein Dokument, zum Beispiel einen Kaufvertrag, unterschrieben haben. Ebenso fertigen wir von Dokumenten Kopien an und beglaubigen sie, wodurch sie auch vor Gericht, zum Beispiel als Beweismittel, gültig sind. Wir erledigen diesen Service nach kurzfristigen Terminvereinbarungen, da dafür kein großer Zeitaufwand erforderlich ist, und fertigen auch beglaubigte Grundbuch- und Firmenbuchauszüge ohne Wartezeiten an.

Beurkundungen, unser Zusatzservice

Wir erstellen auch Beurkundungen, was für uns mit einer größeren Verantwortung verbunden ist, da wir das gesamte Dokument oder Schriftstück verfassen und somit für den Inhalt stehen.


Beglaubigungen Ihrer Unterschrift bei Mag. Gabriele Hathaler

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.