Beglaubigungen

Beglaubigungen beim Notar in Traun

In vielen Fällen ist nur eine notariell beglaubigte Unterschrift rechtsgültig. Auch Kopien von Dokumenten, bei denen Sie das Original nicht aus der Hand geben möchten, erhalten durch eine Beglaubigung die Rechtswirksamkeit des Originals.

Unterschriftsbeglaubigungen für Ihre Rechtssicherheit

Durch die Beglaubigung wird gerichtlich anerkannt bestätigt, dass Sie höchstpersönlich ein Dokument, zum Beispiel einen Kaufvertrag, unterschrieben haben. Ebenso fertigen wir von Dokumenten Kopien an und beglaubigen sie, wodurch sie auch vor Gericht, zum Beispiel als Beweismittel, gültig sind. Wir erledigen diesen Service nach kurzfristigen Terminvereinbarungen, da dafür kein großer Zeitaufwand erforderlich ist, und fertigen auch beglaubigte Grundbuch- und Firmenbuchauszüge ohne Wartezeiten an.

Beurkundungen, unser Zusatzservice

Wir erstellen auch Beurkundungen, was für uns mit einer größeren Verantwortung verbunden ist, da wir das gesamte Dokument oder Schriftstück verfassen und somit für den Inhalt stehen.


Beglaubigungen Ihrer Unterschrift bei Mag. Gabriele Hathaler